Meldung von Risiken und Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im operativen Geschäft oder in der Lieferkette von Dow Deutschland
Wir nehmen unsere Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und die Vermeidung von Umweltrisiken sehr ernst. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, haben wir ein eigenes Beschwerdeverfahren nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) eingerichtet, das Sie jederzeit, rund um die Uhr, von überall und auf Wunsch auch anonym erreichen können.
Haben Sie in Bezug auf die Geschäftstätigkeit oder die Lieferkette von Dow Germany Hinweise auf tatsächliche oder potenzielle Verstöße im Zusammenhang mit einer der folgenden Angelegenheiten?
- Kinderarbeit
- Zwangs- oder Pflichtarbeit
- Sklaverei
- Respektieren der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Tarifverhandlungen
- Ungleiche Behandlung oder Diskriminierung in der Beschäftigung
- Sicherer und gesunder Arbeitsplatz
- Angemessener existenzsichernder Lohn
- Unrechtmäßige Enteignung von Land, Wald und Gewässern
- Rechtswidrige Gewaltanwendung durch Sicherheitspersonal
- Bodenveränderungen, Wasser- oder Luftverschmutzung, Lärmemissionen oder übermäßiger Wasserverbrauch, die der menschlichen Gesundheit oder den Lebensbedingungen schaden
- Pflichtverletzung, die eine rechtlich geschützte Position in besonders schwerwiegender Weise beeinträchtigt
Menschenrechte
- Illegale Ein- oder Ausfuhr gefährlicher Abfälle nach dem Basler Übereinkommen
- Rechtswidrige Herstellung oder Verwendung persistenter organischer Schadstoffe gemäß dem Stockholmer Übereinkommen
- Unsachgemäße Handhabung, Sammlung, Lagerung oder Entsorgung von Abfällen gemäß dem Stockholmer Übereinkommen
- Rechtswidrige Herstellung, Verwendung oder Behandlung von mit Quecksilber versetzten Produkten, Verbindungen oder Abfällen gemäß dem Minamata-Übereinkommen.
Umwelt
Wenn Sie dies tun, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder über diese Website. Sie können uns telefonisch in den folgenden Sprachen erreichen: Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Niederländisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Thailändisch, Türkisch und Vietnamesisch. Bei allen anderen Beschwerden, die nichts mit dem deutschen LkSG zu tun haben (z. B. Verstöße gegen den Verhaltenskodex von Dow oder geltendes Recht), erstatten Sie bitte unter folgendem Link Meldung.
Erstellen eines Online-Berichts
Nachdem Sie Ihren Bericht eingereicht haben, wird Ihnen ein eindeutiger Code zugewiesen, der sogenannte „Berichtsschlüssel“. Bitte notieren Sie den Berichtsschlüssel und Ihr Passwort und bewahren Sie beides sicher auf. Nach 5–6 Werktagen können Sie mit dem Berichtsschlüssel und dem Passwort Ihren Bericht wieder aufrufen und auf Rückmeldungen oder Fragen überprüfen.
Detaillierte Informationen zum Umgang mit Ihren Meldungen, die über unser LkSG-Meldesystem eingehen, finden Sie auf dieser Seite.