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Häufig gestellte Fragen
Inwiefern unterscheidet sich die Funktion „Eine Frage stellen“ von der
Funktion „Ein Anliegen melden“?
Verwenden Sie „Eine Frage stellen“, wenn Sie eine Frage haben, aber nicht
sicher sind, ob es sich um ein Anliegen handelt, das gemeldet werden soll.
Wenn Sie eine direkte Antwort auf Ihre Frage per E-Mail erhalten möchten,
geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an (dies ist optional). Ihre Anfrage
wird vertraulich behandelt.
Was soll ich tun, wenn ich nicht über alle Informationen verfüge oder
nicht sicher bin, ob etwas gemeldet werden muss?
Wenn Sie einen Verstoß vermuten oder Bedenken haben, aber nicht alle Fakten
kennen, VERSUCHEN SIE NICHT, IHRE EIGENE NACHFORSCHUNG DURCHZUFÜHREN. Berichten
Sie, was Sie wissen, über die Funktionen „Bericht online einreichen“ oder
„Telefonisch einen Bericht einreichen“. Sie sind vor Vergeltungsmaßnahmen
für jede Meldung einer vermuteten Verletzung oder Besorgnis geschützt,
die in gutem Glauben erfolgt, auch wenn Ihre gemeldete Angelegenheit nach
einer Untersuchung unbegründet ist.
Wer wird auf meine Frage antworten?
Nach Prüfung der Frage wird sich der zuständige TE-Vertreter mit Ihnen
in Verbindung setzen. Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, wird
eine Antwort direkt an Ihre E-Mail-Adresse gesendet.
Wird meine Frage vertraulich behandelt?
Ja. Alle von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen werden im gesetzlich
zulässigen Umfang vertraulich behandelt und nur dann, wenn eine Offenlegung
im Rahmen einer Untersuchung eines gemeldeten Anliegens erforderlich ist.