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Berichterstattung

Griechenland

Meldungen über die Aon-Ethik-Helpline beschränken sich auf Anliegen in Bezug auf:

  • Buchhaltung und Innenrevision
  • Wirtschaftsprüfungsangelegenheiten
  • Korruption
  • Bankenkriminalität und Finanzvergehen

Alle anderen Angelegenheiten, die potentiell unethische Verhaltensweisen, Fehlverhalten, Gesetzesverstöße usw. betreffen, müssen Ihrem Manager oder über die Personalabteilung in Griechenland gemeldet werden.

Luxemburg

Meldungen über die Aon-Ethik-Helpline beschränken sich auf Anliegen in Bezug auf:

  • Buchhaltung und Innenrevision
  • Bankangelegenheiten
  • Korruption

Alle anderen Angelegenheiten, die potentiell unethische Verhaltensweisen, Fehlverhalten, Gesetzesverstöße usw. betreffen, müssen Ihrem Manager oder über die Personalabteilung in Luxemburg gemeldet werden.

Kooperation

Aon nimmt in Treu und Glauben vorgetragene Anschuldigungen bezüglich unangemessenen Verhaltens durch Aon und/oder seine Angestellten sehr ernst und die uneingeschränkte Kooperation der Mitarbeiter bei der internen Ermittlung bezüglich solcher Anschuldigungen wird erwartet.

Mitarbeiter, die interne Ermittlungen behindern oder im Zuge interner Ermittlungen falsche Angaben machen, müssen mit Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung, rechnen.

Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen

Aon verbietet ausdrücklich jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben ein Problem melden.

Erfolgt eine Meldung jedoch in böser Absicht, beispielsweise wenn ein falscher oder irreführender Bericht eingereicht wird, um jemandem bewusst Schwierigkeiten zu bereiten (im Gegensatz zu einem unbeabsichtigten Fehler), muss die Person, die Bericht erstattet, mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

Aon-Ethik-Helpline

Die Ethik-Helpline bietet die Möglichkeit, nach Treu und Glauben mögliche Verstöße gegen den firmeninternen Verhaltenskodex von Aon, gegen Richtlinien und Verfahren von Aon oder Gesetze und Bestimmungen zu melden.

Wer sich an die Ethik-Helpline wendet, kann auf Wunsch anonym bleiben, sofern geltendes Recht dies zulässt. Die Ethik-Helpline verwendet nicht die Anrufer-ID und erfasst keine IP-Adressen, die für Online-Formulare verwendet werden. Die Identität von Benutzern, die sich entscheiden, ihren Namen zu nennen, wird im möglichen und gesetzlich zulässigen Maße geschützt.

Die Ethik-Helpline wird von einem unabhängigen Drittanbieter (NAVEX Global) betrieben, was zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und Anonymität von Anrufen beiträgt.

Wenn Sie einen Bericht einreichen, erhalten Sie einen Berichtsschlüssel und werden gebeten, ein Passwort zu erstellen. Notieren Sie sich Ihren Berichtsschlüssel und Ihr Passwort unbedingt. Mit Ihrem Berichtsschlüssel und Ihrem Passwort können Sie sich jederzeit telefonisch oder über diese Website wieder an die Ethik-Helpline wenden und überprüfen, ob es neue Entwicklungen und/oder Fragen bezüglich Ihrer Meldung seitens der Helpline gibt.

Wenn Sie einen anonymen Bericht einreichen, sollten Sie die Website regelmäßig wieder besuchen. Dies sollten Sie tun, um auf etwaige Fragen oder Kommentare zu reagieren, die bezüglich Ihres Berichts gepostet wurden.

Ihre Meldepflicht

Aon-Mitarbeiter, die von möglichen Verstößen gegen die Verhaltensgrundsätze oder Gesetze und Bestimmungen Kenntnis erhalten, müssen diese auf eine Weise melden, die geltendem lokalem Recht entspricht. Sie können sich an Ihren Manager, an einen Vertreter der Personalabteilung, an die Compliance-/Rechtsabteilung, die Ethik-Helpline oder eine der anderen hier aufgeführten Stellen wenden (nur Aon-Mitarbeiter können auf diese Seite zugreifen).

Berichte über mögliche Verstöße in den Bereichen Buchhaltung, Innenrevision und/oder Auditing können auch direkt an den Senior Vice President & Chief Audit Executive gesendet werden, der wiederum einen Bericht an den Rechnungsprüfungsausschuss des Vorstandes übermittelt, sofern dies in Frage kommt.

Kontaktaufnahme mit der Helpline

Von den nachfolgend genannten Ausnahmen abgesehen, können Kollegen auf der ganzen Welt die Aon-Ethik-Helpline nutzen, um potentielle Verstöße gegen die Verhaltensgrundsätze von Aon, gegen Richtlinien und Verfahren oder Gesetze und Bestimmungen zu melden.

Deutschland

Die Berichterstattung über die Aon-Ethik-Helpline ist auf finanzielle Angelegenheiten beschränkt, beispielsweise die Offenlegung illegaler Transaktionen. Kollegen in Deutschland sollten die Ethik-Helpline nur für die Meldung finanzieller Angelegenheiten verwenden und der lokalen deutschen Hotline alle anderen möglichen Verstöße gegen Gesetze und Bestimmungen oder Personal- und Compliance-Regeln melden: 0800-1001793 (gebührenfrei). Derartige Probleme können auch der deutschen Compliance-Abteilung, Ihrem Manager oder dem Vorstand von Aon Germany gemeldet werden.

Frankreich, Tunesien und Marokko

Meldungen über die Aon-Ethik-Helpline beschränken sich auf Anliegen in Bezug auf:

  • Korruption
  • Buchhaltungs- und finanzielle Fragen
  • Bankwesen
  • Kartellrecht
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz
  • Umweltschutz

Alle anderen Angelegenheiten, die potentiell unethische Verhaltensweisen, Fehlverhalten, Gesetzesverstöße usw. betreffen, müssen über die Personalabteilung in Frankreich und/oder Mitarbeitervertreter gemeldet werden (nur Aon-Mitarbeiter können auf diese Seite zugreifen).