Deutschland
Meldungen über die Aon Ethik-Helpline betreffen alle Angelegenheiten oder Vorfälle, die unethisches Verhalten, Fehlverhalten, Gesetzesverstöße und insbesondere Verstöße gegen das nationale Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beinhalten können:
Andere Angelegenheiten, die nicht zugewiesen werden konnten, oder Fragen/Zweifel können der Aon Legal &Compliance Abteilung oder dem/der Vorgesetzten gemeldet werden.
Bitte beachten Sie die folgenden Datenschutzhinweise: DE-GDPR - Datenschutzhinweise Ethics Point.pdf - Alle Dokumente..
Griechenland
Meldungen über die Aon-Ethik-Helpline beschränken sich auf Anliegen in Bezug auf:
Alle anderen Angelegenheiten, die potentiell unethische Verhaltensweisen, Fehlverhalten, Gesetzesverstöße usw. betreffen, müssen Ihrem Manager oder über die Personalabteilung in Griechenland gemeldet werden.
Luxemburg
Meldungen über die Aon-Ethik-Helpline beschränken sich auf Anliegen in Bezug auf:
Alle anderen Angelegenheiten, die potentiell unethische Verhaltensweisen, Fehlverhalten, Gesetzesverstöße usw. betreffen, müssen Ihrem Manager oder über die Personalabteilung in Luxemburg gemeldet werden.
Aon nimmt in Treu und Glauben vorgetragene Anschuldigungen bezüglich unangemessenen Verhaltens durch Aon und/oder seine Angestellten sehr ernst und die uneingeschränkte Kooperation der Mitarbeiter bei der internen Ermittlung bezüglich solcher Anschuldigungen wird erwartet.
Mitarbeiter, die interne Ermittlungen behindern oder im Zuge interner Ermittlungen falsche Angaben machen, müssen mit Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung, rechnen.
Aon verbietet ausdrücklich jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben ein Problem melden.
Erfolgt eine Meldung jedoch in böser Absicht, beispielsweise wenn ein falscher oder irreführender Bericht eingereicht wird, um jemandem bewusst Schwierigkeiten zu bereiten (im Gegensatz zu einem unbeabsichtigten Fehler), muss die Person, die Bericht erstattet, mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.
Die Ethik-Helpline bietet die Möglichkeit, nach Treu und Glauben mögliche Verstöße gegen den firmeninternen Verhaltenskodex von Aon, gegen Richtlinien und Verfahren von Aon oder Gesetze und Bestimmungen zu melden.
Wer sich an die Ethik-Helpline wendet, kann auf Wunsch anonym bleiben, sofern geltendes Recht dies zulässt. Die Ethik-Helpline verwendet nicht die Anrufer-ID und erfasst keine IP-Adressen, die für Online-Formulare verwendet werden. Die Identität von Benutzern, die sich entscheiden, ihren Namen zu nennen, wird im möglichen und gesetzlich zulässigen Maße geschützt.
Die Ethik-Helpline wird von einem unabhängigen Drittanbieter (NAVEX) betrieben, was zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und Anonymität von Anrufen beiträgt.
Wenn Sie einen Bericht einreichen, erhalten Sie einen Berichtsschlüssel und werden gebeten, ein Passwort zu erstellen. Notieren Sie sich Ihren Berichtsschlüssel und Ihr Passwort unbedingt. Mit Ihrem Berichtsschlüssel und Ihrem Passwort können Sie sich jederzeit telefonisch oder über diese Website wieder an die Ethik-Helpline wenden und überprüfen, ob es neue Entwicklungen und/oder Fragen bezüglich Ihrer Meldung seitens der Helpline gibt.
Wenn Sie einen anonymen Bericht einreichen, sollten Sie die Website regelmäßig wieder besuchen. Dies sollten Sie tun, um auf etwaige Fragen oder Kommentare zu reagieren, die bezüglich Ihres Berichts gepostet wurden.
Ihre Pflicht, sich zu äußern Aon-Mitarbeiter, die von möglichen Verstößen gegen den Verhaltenskodex, unsere Richtlinien und Verfahren oder gegen Gesetze und Vorschriften Kenntnis haben, müssen diese in einer Weise melden, die mit dem lokalen Recht vereinbar ist. Sie können sich an Ihren Vorgesetzten, einen Vertreter der Personalabteilung, die Compliance-/Rechtsabteilung, die Ethik-Helpline oder eine der anderen Ressourcen wenden, die im Aon Code of Business Conduct aufgeführt sind. hier (nur Aon-Mitarbeiter haben Zugang zu dieser Seite). Berichte über potenzielle Verstöße gegen die Rechnungslegung, die interne Kontrolle und/oder die Rechnungsprüfung können auch direkt an den Senior Vice President & Chief Audit Executive geschickt werden, der dem Prüfungsausschuss des Verwaltungsrats gegebenenfalls einen Bericht vorlegen wird.
Berichte über mögliche Verstöße in den Bereichen Buchhaltung, Innenrevision und/oder Auditing können auch direkt an den Senior Vice President & Chief Audit Executive gesendet werden, der wiederum einen Bericht an den Rechnungsprüfungsausschuss des Vorstandes übermittelt, sofern dies in Frage kommt.
Von den nachfolgend genannten Ausnahmen abgesehen, können Kollegen auf der ganzen Welt die Aon-Ethik-Helpline nutzen, um potentielle Verstöße gegen die Verhaltensgrundsätze von Aon, gegen Richtlinien und Verfahren oder Gesetze und Bestimmungen zu melden.
Frankreich und Marokko
Meldungen über die Aon-Ethik-Helpline beschränken sich auf Anliegen in Bezug auf:
Alle anderen Angelegenheiten, die potentiell unethische Verhaltensweisen, Fehlverhalten, Gesetzesverstöße usw. betreffen, müssen über die Personalabteilung in Frankreich und/oder Mitarbeitervertreter gemeldet werden (nur Aon-Mitarbeiter können auf diese Seite zugreifen).