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Häufig gestellte Fragen
Sollte ich meine Bedenken meinem Vorgesetzten, der Personalabteilung, der Sicherheitsabteilung oder über die UPS Ethics Hotline melden?
Falls Sie ein Anliegen haben oder ein Verhalten beobachten, das Ihrer
Meinung nach gegen die Unternehmensrichtlinie, die Grundsätze der Unternehmensethik
oder das Gesetz verstößt, wird von Ihnen erwartet, dass Sie es melden.
Mitarbeiter können Ihre Bedenken in einem Gespräch mit ihrem unmittelbaren
Vorgesetzten oder einer Aufsichtsperson vorbringen, die Richtlinie der
Offenen Tür nutzen, um mit jemand anderem vom Management oder mit jemandem
aus der Abteilung zu sprechen, der das nötige Fachwissen hat und verantwortungsvoll
auf das Problem reagiert. Zudem können Mitarbeiter Bedenken anonym über
die UPS Ethics Hotline melden. Alle bekannten oder vermuteten potentiellen
betrügerischen Handlungen seitens Mitarbeitern, Subunternehmern, Lieferanten
von UPS und/oder sonstigen externen Parteien sollten unverzüglich der UPS
Ethics Hotline gemeldet werden.
Was geschieht, wenn ich einen Bericht über die UPS Ethics Hotline einreiche?
Wenn jemand Kontakt zur UPS Ethics Hotline aufnimmt, können die folgenden
Maßnahmen ergriffen werden:
- Weiterleitung eines Berichts an die entsprechende(n) Person(en) im UPS-Management
zur Prüfung und Weiterverfolgung.
- Überprüfung der Bedenken durch Mitglieder des Managements, zu denen Vertreter
der Abteilung Corporate Compliance and Ethics, der Personalabteilung, der
Konzern-Rechtsabteilung oder der regionalen Rechtsabteilung, der Sicherheitsabteilung
oder der Rechnungsprüfung gehören können. Falls das Anliegen durch jemanden
in der Region, im Distrikt oder in der Geschäftseinheit angemessen untersucht
werden kann, so wird es an die entsprechende Stelle zur Bewertung und Lösungsfindung
weitergeleitet. Jedes Anliegen wird sorgfältig bewertet, bevor es zur Untersuchung
und Ergreifung geeigneter Abhilfemaßnahmen weitergeleitet wird.
- Das Anliegen wird zeitnah, diskret und professionell bearbeitet. Besprechungen
und Untersuchungen werden vertraulich abgewickelt, soweit dies möglich
ist und es die örtliche Gesetzgebung zulässt.
- Gewisse weiterführende Informationen darüber, wie mit dem Anliegen umgegangen
wurde, können der Person, die den Bericht eingereicht hat, auf Anfrage
verfügbar gemacht werden.
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